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© Südharz Immobilien GmbH 2009 - 2011

 

 

 

 

 

 

WEG-Verwaltung
Ein Eigentumsverwalter wird bestellt und hat u. a. das Vermögen der Eigentümer-gemeinschaft zu verwalten, Hausgeld und andere Umlagen abzurechnen und einen Wirtschaftsplan zu erstellen. Dies ist aber nur ein kleiner Teil dessen, was ein Eigentumsverwalter für Sie machen kann und zu den er nach der Bestellung verpflichtet ist. Hier sehen Sie einen kleinen Überblick, welche Aufgaben wir  übernehmen würden:


Wirtschaftsplanerstellung je Wirtsjahr
Jahresabrechnung über Hausgeldein- und ausgaben
Führen von Eigentümerversammlungen inkl. Einladung u. Vorbereitungsarbeit
Erstellen einer ordnungsgemäßen Niederschrift über eine erfolgte Eigentümerversammlung
Erstellen von ordnungsgemäßen Beschlüssen
Überwachung der Hausordnung
Abschließen und kündigen von Wartungs-, Dienstleistungs- und    Versicherungsverträgen
Betreuung und Überwachung von Arbeiten und in Auftrag gegebenen Maßnahmen
Einrichten und führen eines Bankkontos
Führen einer ordnungsgemäßen Buchführung
Überwachung von Hausgeldzahlungen
Außergerichtliches Mahnverfahren
Gerichtliches Mahnverfahren
Beauftragen eines Rechtsanwaltes zur Eintreibung von säumigen Hausgeldern
Aufbereiten und Archivierung von Belegen und Rechungen
Begleichung von Rechnungen, Bescheiden, Abschlägen, Zins- und Tilgungsleistungen
Rechnerische und sachliche Kontrolle von Rechnungen, Belegen, Bescheiden etc.
Erfassen aller Aufwendungen und Erträge mit dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung
Eröffnen von Festgeldkonten und deren Führung
Erforderliche öffentliche Belange abwickeln
Allgemeine Verwaltung wie Schriftverkehr und telefonieren mit Eigentümern, etc.
Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen (z. B. bei Rohrbruch, Sturmschäden usw.)

 

Dies ist nur eine kleine Ausführung aus unseren Leistungsangeboten. Sie haben Interesse oder Fragen, nehmen Sie über unser Kontaktformular mit uns Kontakt auf.