Ein Eigentumsverwalter wird bestellt und hat unter anderem das Vermögen der Eigentümergemeinschaft zu verwalten, Hausgeld und andere Umlagen abzurechnen und einen Wirtschaftsplan zu
erstellen. Dies ist aber nur ein kleiner Teil dessen, was ein Eigentumsverwalter für Sie machen kann und zu den er nach der Bestellung verpflichtet ist. Hier sehen Sie einen kleinen Überblick, welche
Aufgaben wir übernehmen würden:
- Wirtschaftsplanerstellung je Wirtsjahr
- Jahresabrechnung über Hausgeldein- und ausgaben
- Führen von Eigentümerversammlungen inkl. Einladung u. Vorbereitungsarbeit
- Erstellen einer ordnungsgemäßen Niederschrift über eine erfolgte Eigentümerversammlung
- Erstellen von ordnungsgemäßen Beschlüssen
- Überwachung der Hausordnung
- Abschließen und kündigen von Wartungs-, Dienstleistungs- und Versicherungsverträgen
- Betreuung und Überwachung von Arbeiten und in Auftrag gegebenen Maßnahmen
- Einrichten und führen eines Bankkontos
- Führen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Überwachung von Hausgeldzahlungen
- Außergerichtliches Mahnverfahren
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Beauftragen eines Rechtsanwaltes zur Eintreibung von säumigen Hausgeldern
- Aufbereiten und Archivierung von Belegen und Rechungen
- Begleichung von Rechnungen, Bescheiden, Abschlägen, Zins- und
Tilgungsleistungen
- Rechnerische und sachliche Kontrolle von Rechnungen, Belegen, Bescheiden etc.
- Erfassen aller Aufwendungen und Erträge mit dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung
- Eröffnen von Festgeldkonten und deren Führung
- Erforderliche öffentliche Belange abwickeln
- Allgemeine Verwaltung wie Schriftverkehr und telefonieren mit Eigentümern, etc.
- Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen (z. B. bei
Rohrbruch, Sturmschäden usw.)
Sie haben Interesse, uns als WEG-Verwalter zu bestellen? Wir erstellen Ihnen gerne ein detailiertes Angebot und erläutern mit Ihnen Ihre
Fragen.