SüdHarz-Immobilien GmbH
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WEG-Verwaltung

Ein Eigentumsverwalter wird bestellt und hat unter anderem das Vermögen der Eigentümergemeinschaft zu verwalten, Hausgeld und andere Umlagen abzurechnen und einen Wirtschaftsplan zu erstellen. Dies ist aber nur ein kleiner Teil dessen, was ein Eigentumsverwalter für Sie machen kann und zu den er nach der Bestellung verpflichtet ist. Hier sehen Sie einen kleinen Überblick, welche Aufgaben wir  übernehmen würden:

  • Wirtschaftsplanerstellung je Wirtsjahr
  • Jahresabrechnung über Hausgeldein- und ausgaben
  • Führen von Eigentümerversammlungen inkl. Einladung u. Vorbereitungsarbeit
  • Erstellen einer ordnungsgemäßen Niederschrift über eine erfolgte Eigentümerversammlung
  • Erstellen von ordnungsgemäßen Beschlüssen
  • Überwachung der Hausordnung
  • Abschließen und kündigen von Wartungs-, Dienstleistungs- und  Versicherungsverträgen
  • Betreuung und Überwachung von Arbeiten und in Auftrag gegebenen Maßnahmen
  • Einrichten und führen eines Bankkontos 
  • Führen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Überwachung von Hausgeldzahlungen
  • Außergerichtliches Mahnverfahren
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Beauftragen eines Rechtsanwaltes zur Eintreibung von säumigen Hausgeldern
  • Aufbereiten und Archivierung von Belegen und Rechungen
  • Begleichung von Rechnungen, Bescheiden, Abschlägen, Zins- und Tilgungsleistungen
  • Rechnerische und sachliche Kontrolle von Rechnungen, Belegen, Bescheiden etc.
  • Erfassen aller Aufwendungen und Erträge mit dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung
  • Eröffnen von Festgeldkonten und deren Führung
  • Erforderliche öffentliche Belange abwickeln
  • Allgemeine Verwaltung wie Schriftverkehr und telefonieren mit Eigentümern, etc.
  • Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen (z. B. bei
    Rohrbruch, Sturmschäden usw.)

 

Sie haben Interesse, uns als WEG-Verwalter zu bestellen? Wir erstellen Ihnen gerne ein detailiertes Angebot und erläutern mit Ihnen Ihre Fragen.

IHR IMMOBILIENVERWALTER

SüdHarz-Immobilien GmbH

Reichsstraße 4

D-99734 Nordhausen

Havarie und Notfalltelefon

0174 322 48 01

 

Eine Havarie ist eine plötzlich auftretende Störung, die das Gebäude, eine oder mehrere Wohnungen betrifft und Leben oder Gesundheit bedroht. Sie kann aber auch die Gefahr einer Beschädigung oder sogar Zerstörung von Sachwerten, wie dem Gebäude selbst, Einrichtungs– und Ausstattungsgegenständen bedeuten.

 

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Bitte beachten Sie, dass bei Mängeln und Reparaturen, welche keinen Havariefall darstellen und außerhalb der Geschäftszeiten durch Havariefirmen beseitigt werden, die Kosten anteilig dem Bewohner in Rechnung gestellt werden können.

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Bitte Absender hinzufügen.

BÜROZEITEN

Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch GESCHLOSSEN
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag

GESCHLOSSEN

   

Täglich von

12:00 - 14:00 Uhr Mittagspause

 

DAS TEAM

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