Mietverwaltung

Allgemeine Verwaltung

  • Vertretung des Eigentümers in allen Angelegenheiten, die die Mietverwaltung betrifft
  • Führen des notwendigen Schriftverkehrs
  • Führen von notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern sowie
    Dritten
  • Verhandlung mit Behörden und Dritten
  • Vermieten von freien Wohnungen, Garagen, etc. (ggf. auch über regionale Maklerbüros)
  • Abschließen von Mietverträgen und Pachtverträgen
  • Kündigen von Miet- und Pachtverträgen
  • Bei Rechtsstreitigkeiten hinzuziehen eines Rechtsanwaltes
  • Wohnungsabnahmen und -übergaben
  • Durchführen von Mieterhöhungsverfahren
  • Unterrichtung des Eigentümers über aktuelle Vorgänge

Kaufmännische Verwaltung

  • Eröffnung eines Bankkontos unter Angabe des Objektnamens
  • Einziehen der Miete (Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten)
  • Auf Wunsch ist auch die Teilnahme an unserem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren möglich
  • Überwachen der Mietzahlungen (auf Pünktlichkeit sowie korrekter Höhe)
  • Außergerichtliches Mahnverfahren
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Beauftragen eines Rechtsanwaltes zur Eintreibung von säumigen Mieten
  • Begleichungen von Rechnungen, Bescheiden, Abschlägen, Zins- und Tilgungsleistungen
  • Prüfen von Rechnungen und Bescheiden auf rechnerische und sachliche Richtigkeit
  • Erfassen aller Aufwendungen und Erträge mit dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung
  • Jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Einziehen, anlegen und überwachen von Mietkautionen
  • Eröffnen von Festgeldkonten und deren Führung
  • Information des Eigentümers bei Kontoüberziehung
  • Prüfen von Verträgen sowie eventueller Neuabschluss
  • An- und Abmeldung von Mietern bei den jeweiligen Versorgern 
  • Monatliche Auszahlungen von Mieten an den Eigentümer (Liquidationsabhängig)

Technische Verwaltung

  • Veranlassen von notwendigen Instandhaltungsarbeiten (nach Absprache)
  • Ausschreibung, Angebotsprüfung und Vergabe von Aufträgen
  • Regelmäßige Begehung des Objektes
  • Unterrichten des Eigentümers über Erhaltungsarbeiten am Objekt
  • Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
  • Sanierung und Modernisierung des Objektes (nach Zustimmung durch den Eigentümer)
  • Erstellen von Abnahme- und Übergabeprotokollen
  • Beauftragen von Hausmeisterdiensten, Winterdienst 
  • Überwachen von Baumaßnahmen und / oder anderen Aufträgen
  • Bereitstellen oder abholen von Müll-, Papier- und Restmülltonnen
  • Beauftragen von Wohnungsberäumungen / Entkernungen

IHR IMMOBILIENVERWALTER

SüdHarz-Immobilien GmbH

Reichsstraße 4

D-99734 Nordhausen

Havarie und Notfalltelefon

0174 322 48 01

 

Eine Havarie ist eine plötzlich auftretende Störung, die das Gebäude, eine oder mehrere Wohnungen betrifft und Leben oder Gesundheit bedroht. Sie kann aber auch die Gefahr einer Beschädigung oder sogar Zerstörung von Sachwerten, wie dem Gebäude selbst, Einrichtungs– und Ausstattungsgegenständen bedeuten.

 

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Bitte beachten Sie, dass bei Mängeln und Reparaturen, welche keinen Havariefall darstellen und außerhalb der Geschäftszeiten durch Havariefirmen beseitigt werden, die Kosten anteilig dem Bewohner in Rechnung gestellt werden können.

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Bitte Absender hinzufügen.

BÜROZEITEN

Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch GESCHLOSSEN
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag

GESCHLOSSEN

   

Täglich von

12:00 - 14:00 Uhr Mittagspause

 

DAS TEAM

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